Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Angebot und Abschluss
1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie für den jeweiligen Auftrag schriftlich ausdrücklich bestätigen.
Preise
1) Maßgeblich sind die schriftlich vereinbarten bzw. in unseren Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise. Sie beziehen sich auf Lieferung ab unserem Werk, ausschließlich Verpackung und Nebenspesen.
2) Die angegebenen Preise gelten zuzüglich des am Rechnungstage gültigen Mehrwertsteuersatzes.
Rücktrittsrecht
1) Dem Empfänger steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn uns die Lieferung oder Montage völlig unmöglich wird, wenn wir uns im Verzug befinden oder Nachbesserung möglich ist.
2) Ansonsten sind die erteilten Aufträge des Empfängers verbindlich, auch wenn sie mündlich erteilt und nicht schriftlich bestätigt wurden. Falls der Kunde aus eigenem Verschulden den Vertrag nicht erfüllt und die Abnahme verweigert, können wir statt Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung in nachgewiesener Höhe verlangen. Der Schadensersatz ist ab dem Tag des Annahmeverzugs mit 4 % über Diskontsatz zu verzinsen.
Liefer- und Leistungszeit
1) Die von uns genannten Liefertermine gelten nur annähernd.
2) Höhere Gewalt oder Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren, verzögern oder unmöglich machen, berechtigen die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
Versand und Gefahrenübergang
Bei Lieferung frei Baustelle oder frei Haus ist vorausgesetzt, dass die betreffende Stelle auf einem für Fahrzeuge gut befahrbaren Weg zu erreichen ist. Für eine unverzügliche und fachgemäße Entladung ist der Empfänger allein verantwortlich. Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
1) Die Zahlung hat bei Anzeige der Versandbereitschaft in bar und ohne Abzug, unabhängig vom Rechnungseingang oder vom Eingang der Ware beim Empfänger, zu erfolgen.
2) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung auch dann nicht berechtigt, wenn Mängelrügen oder andere Gegenansprüche geltend gemacht werden.
Mänge, Haftung und Verjährung
1) Mängel oder Fehler der Ware oder Leistung müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Woche nach Eingang der Ware oder Erfüllung der Leistung schriftlich gerügt werden. Versteckte Mängel, die bei der sorgfältigen Überprüfung innerhalb vorgenannter Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber 6 Wochen nach Eingang der Ware oder Erfüllung der Leistung schriftlich zu rügen.
2) Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung befinden, zur Besichtigung bereitzustellen oder an uns zunächst, vorbehaltlich unserer Überprüfung, frachtfrei zurückzusenden. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entbindet uns von jeder Haftung.
3) Ist ein Mangel ordnungsgemäß und berechtigt gerügt, so können wir nach unserer Wahl entweder den Mangel im Rahmen der Gewährleistung beseitigen oder einen Geldausgleich vornehmen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
4) Unsere Haftung und Gewährleistung erlischt, sobald die Ware be- oder verarbeitet ist oder nicht mehr in der Originalverpackung zur Verfügung gestellt wird.
5) Die Haftung für berechtigte und ordnungsgemäß gerügte Fehler und Mängel umfasst nach unserer Wahl entweder die Minderung des Kaufpreises für fehlerhaft gelieferte Ware, die Ersatzlieferung oder die Wandlung des Vertrages ganz oder teilweise.
6) Für Rügen, die Fehler oder Mängel an von uns geliefertem Holz zum Gegenstand haben, gelten ausdrücklich die Tegernseer Gebräuche in ihrer jeweils gültigen Fassung mit ihren Anlagen und Anhang als vereinbart.
Eigentumsvorbehalt
1) Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der Zahlung ausschließlich noch offener Forderung aus früheren Lieferungen, unser Eigentum.
2) Erlischt unser Eigentum an der gelieferten Ware durch deren Verarbeitung, Einbau oder Veräußerung, so gilt schon jetzt die Abtretung der dem Auftraggeber zustehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns als vereinbart.
3) Auch darf der Auftraggeber die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes, sei es als Handelsware oder durch deren Verarbeitung, veräußern. Eine Verpfändung, auch Übereignung unserer Ware an Dritte ist unzulässig. Sollte über das Vermögen des Auftraggebers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder auch die noch in unserem Eigentum stehende Ware gepfändet werden, so sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware sofort und ohne gerichtliche Maßnahmen zurückzuholen und für den Auftraggeber bis zur Bezahlung der Forderung zu verwahren. Das Gleiche gilt, wenn unsere Förderung duch Vermögensverfall des Auftraggebers gefährdet wird, auch wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd